Was wird bei einer Wartung eines Klimaanlage durchgeführt?
Ein regelmäßiger Service der Klimaanlage kann dazu beitragen, die Lebensdauer des Geräts zu verlängern, Energiekosten zu senken und die Luftqualität im Raum zu verbessern.
Die Inbetriebnahme einer Split Klimaanlage ist technisch anspruchsvoll und nicht zu unterschätzen und für den Privatmann verboten. Die Arbeit bleibt dem Fachmann überlassen.
Hier sind Fachwissen und spezielles Werkzeug vonnöten. Bei Zuwiderhandlungen sieht die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) Strafzahlungen von bis zu 50.000 € für Verstöße vor.
Nach der Richtlinie des Fachbereiches Technische Gebäudeausrüstung des Vereins Deutscher Ingenieure VDI 6022 sind Klimaanlagen mit Befeuchter alle zwei Jahre zu warten – Anlagen ohne Befeuchter alle drei Jahre.
Eine jährliche Wartung wird hier seitens der Hersteller empfohlen.
Kann ich meine Klimaanlage selbst warten?
Es wird empfohlen, dass die Wartung Ihrer Klimaanlage einem Fachmann überlassen wird. Er verfügt über das Wissen und die Ausrüstung, um die Arbeit sicher und effektiv auszuführen.
Ein Eingriff in den Kältekreislauf und ggfs. Kältemittel nachfüllen bleibt nur dem Fachmann vorbehalten.
Machen Klimaanlagen krank?
Nein, das ist ein Mythos. Das Gegenteil ist der Fall. Durch die verwendeten Filter säubern diese die Luft von Staub, Viren, Bakterien, Pollen und anderen Verunreinigungen.
Kann man mit einer Klimaanlage auch heizen?
Ja. Eine Luft-Luft Wärmepumpe, die mit Invertertechnik arbeitet, kann auch als Heizung eingesetzt werden. Durch das schnelle und effiziente Umwälzen der Raumluft arbeiten Klimaanlagen oft effizienter und vor allem
schneller als herkömmliche Heizungsanlagen. Gerade in den saisonalen Übergangszeiten können Klimaanlagen eine günstige Alternative zur bestehenden Heizung darstellen.
Wie oft muss eine Kälteanlage überprüft werden?
Seit dem 1.1.2015 ist der Anlagenbetreiber von Kälteanlagen verpflichtet, die Dichtheit der Systeme sicherzustellen. Gemäß EU-VO 517/2014 sind in Abhängigkeit des eingesetzten Kältemittels und dessen
CO2-Äquivalent mindestens folgende Prüfintervalle vorgeschrieben:ab 5t: jährliche Prüfung
Zur Verdeutlichung ein Beispiel: 1 kg des Kältemittels R134a hat ein CO2 – Äquivalent von 1,43 t.